Hier kann die komplette Marburger Express Ausgabe 51/2022 geladen werden.
Der Artikel über die Bioenergiedörfer beginnt ab Seite 6.
An die Mitglieder der Bioenergiedorf Oberrosphe eG,
1. Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz:
der Bundesrat hat in seiner Sondersitzung am 14. November 2022 beschlossen, um Verbraucher:innen von Gas und Wärme in einem ersten Schritt von den stark gestiegenen Energiekosten im Wege einer Soforthilfe im Dezember zu entlasten.
Für Wärmekund:innen ergibt sich der Entlastungsbetrag in der Regel aus der im September 2022 an das Wärmeversorgungsunternehmen geleisteten Abschlagszahlung. Die Entlastung, auch Kompensation genannt, ist bis zum 31. Dezember 2022 an die Wärmekund:innen zu leisten und kann entweder durch den Verzicht auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung, durch eine Zahlung oder einer Kombination aus beiden Elementen erfolgen.
2.Das Umsatzsteuergesetz:
Heizen soll nach dem Willen der Bundesregierung günstiger werden. Dazu senkt die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz für die Lieferung von Gas und Wärme von 19% auf 7 %. Die Absenkung ist begrenzt auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024.
Beide Entlastungsgesetze können wir als Bioenergiedorf Oberrosphe eG in Anspruch nehmen. In den nächsten Tagen werden wir die Zahlungen für Dezember Abschlag und die Steuerentlastung (Mehrwertsteuersatz) für den genannten Zeitraum umsetzen.
Zudem prüfen wir noch, ob wir den abgesenkten Steuersatz zusätzlich von Januar 2022 bis September 2022 absenken dürfen.
Der Aufsichtsrat und Vorstand
In den vergangenen Tagen haben die Ortsbeiräte der Wetterschen Ortsteile Apfelbäume gepflanzt. Vier unserer Bäume findet ihr vor dem Heizwerk und einen am Federborn. Sie werden noch mit Infotafeln sowie einer gelben Schlaufe ausgestattet, sobald sie Äpfel tragen könnt ihr fleißig pflücken!
Es sind die Sorten:
- Geheimrat Dr. Oldenburg
- Jakob Fischer
- Breiacher Sämling
- Lohrer Rambur
Annahme von Baum- und Astschnitt in Oberrosphe
Die Sammelstelle für Baum- und Astschnitt in Oberrosphe neben dem Heizwerk ist ab dem
12. November 2022 wieder geöffnet. Annahmezeit ist bis Ende März 2023, jeweils
Samstags von 11:00 - 15:00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Reinhold Pieh 06423/7455 oder Ulrich Pfeiffer 06423/7507
Angenommen werden nur Baumschnitt und Äste über 3 cm Durchmesser (daumendick). Haben Sie bitte Verständnisse, dass wir nicht alles annehmen können, da das angelieferte Material zu Holzschnitzeln gehackt wird, die als Brennstoff für unser Bioheizwerk dienen. Belassen Sie die Äste und Stämme möglichst lang, dann kann die Hackmaschine besser zugreifen.
Nicht angenommen werden:
- Heckenschnitt, Reisig, Laub, Rasenschnitt,
- Lebensbaum, Thuja, Zypressen o.ä.,
- Nadelholzzweige, wenn der zugehörige Stamm nicht mitgeliefert wird,
- Wurzelwerk mit Erde und Steinen
- behandeltes Holz, Spanplatten, Holz mit Nägeln usw.
Die Annahme ist kostenlos. Illegales Abladen wird vom Ordnungsamt Stadt Wetter (Hessen) mit einem Bußgeld zwischen 400 - 1.000 € geahndet.
gez. Vorstand und Aufsichtsrat Bioenergiedorf-Oberrosphe eG