Annahme von Baum- und Astschnitt in Oberrosphe
Die Sammelstelle für Baum- und Astschnitt in Oberrosphe neben dem Heizwerk ist
ab Samstag, den 28. Oktober 2023 wieder geöffnet.
Annahmezeit ist bis Ende März 2024, jeweils
Samstags von 11:00 - 15:00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Reinhold Pieh (06423 7455) oder
Manfred Walter (06423 3440 oder 0179 6898 663)
Angenommen werden nur Baumschnitt und Äste über 3 cm Durchmesser (daumendick). Haben Sie bitte Verständnisse, dass wir nicht alles annehmen können, da das angelieferte Material zu Holzschnitzeln gehackt wird, die als Brennstoff für unser Bioheizwerk dienen. Belassen Sie die Äste und Stämme möglichst lang, dann kann die Hackmaschine besser zugreifen.
Nicht angenommen werden:
- Heckenschnitt, Reisig, Laub, Rasenschnitt,
- Lebensbaum, Thuja, Zypressen o.ä.,
- Nadelholzzweige, wenn der zugehörige Stamm nicht mitgeliefert wird,
- Wurzelwerk mit Erde und Steinen
- behandeltes Holz, Spanplatten, Holz mit Nägeln usw.
Die Annahme ist kostenlos. Illegales Abladen wird vom Ordnungsamt Stadt Wetter (Hessen) mit einem Bußgeld zwischen 400 - 1.000 € geahndet.
gez. Vorstand und Aufsichtsrat Bioenergiedorf-Oberrosphe eG
Bundesbauministerin Klara Geywitz in Oberrosphe
Am 24.08.2023 war die Bundesbauministerin Klara Geywitz, in Begleitung des Bundestagsabgeordneten und Staatsekretärs Sören Bartol, in Oberrosphe. Sie wollten sich an Ort und Stelle über die Arbeit eines Bioenergiedorfes informieren. Anwesend waren auch Landrat Jens Womelsdorf, Bürgermeister Kai-Uwe Spanka und Vertreter der Bioenergiedörfer und anderer Bioenergie-Initiativen aus dem Landkreises Marburg-Biedenkopf und natürlich die Presse.
Hans-Jochen Henkel, der Vorstandsvorsitzende der Bioenergiedorf-Oberrosphe eG (BEDO), stellte in einer Präsentation den Werdegang, die Arbeit und die Zukunftspläne der BEDO vor. Nach einem kurzen Rundgang folgte Bernd Riehls Präsentation über BioEnergieService Marburger Land eG (BESML). Dies ist die Einkaufs- und Service-Genossenschaft von 7 Bioenergiedörfern im Landkreis (Inklusive Stadtwerke Wetter und Rauschenberg).
Es gab ausreichend Gelegenheit für Fragen und Diskussion. Insbesondere konnten wir die Bedenken der Ministerin ausräumen, dass wir wertvolles Bauholz verbrennen. Wir nutzen nur Restholz, Heckenschnitt und das Holz von unserem Sammelplatz. Außerdem wurde auf die Wichtigkeit der Biogasananlagen hingewiesen. Die bei der Stromerzeugung enstehende Abwärme hat einen großen Teil an der Wärmeversorgung unserer Wärmekunden. Daher wurde hier ein Appell an die Bundesministerin formuliert der die Verlängerung des KWK Bonus vorschlägt, mit diesem Bonus könnten die Biogasanlagen nachhaltig unterstützt werden.
Hier kann die komplette Marburger Express Ausgabe 51/2022 geladen werden.
Der Artikel über die Bioenergiedörfer beginnt ab Seite 6.
An die Mitglieder der Bioenergiedorf Oberrosphe eG,
1. Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz:
der Bundesrat hat in seiner Sondersitzung am 14. November 2022 beschlossen, um Verbraucher:innen von Gas und Wärme in einem ersten Schritt von den stark gestiegenen Energiekosten im Wege einer Soforthilfe im Dezember zu entlasten.
Für Wärmekund:innen ergibt sich der Entlastungsbetrag in der Regel aus der im September 2022 an das Wärmeversorgungsunternehmen geleisteten Abschlagszahlung. Die Entlastung, auch Kompensation genannt, ist bis zum 31. Dezember 2022 an die Wärmekund:innen zu leisten und kann entweder durch den Verzicht auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung, durch eine Zahlung oder einer Kombination aus beiden Elementen erfolgen.
2.Das Umsatzsteuergesetz:
Heizen soll nach dem Willen der Bundesregierung günstiger werden. Dazu senkt die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz für die Lieferung von Gas und Wärme von 19% auf 7 %. Die Absenkung ist begrenzt auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024.
Beide Entlastungsgesetze können wir als Bioenergiedorf Oberrosphe eG in Anspruch nehmen. In den nächsten Tagen werden wir die Zahlungen für Dezember Abschlag und die Steuerentlastung (Mehrwertsteuersatz) für den genannten Zeitraum umsetzen.
Zudem prüfen wir noch, ob wir den abgesenkten Steuersatz zusätzlich von Januar 2022 bis September 2022 absenken dürfen.
Der Aufsichtsrat und Vorstand